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Das biochirurgische Débridement im DRG-Kodiersystem

Viele in Deutschland durchgeführte Larventherapien werden noch immer nicht im DRG-System kodiert. Das geschieht oft aus Unkenntnis der Kodierfähigkeit oder weil das Bewusstsein für die tatsächliche Höhe möglicher Erlöse fehlt. Dabei gibt es mit der Ziffer 8-192.3 sogar einen eigenen Schlüssel für das biochirurgische Débridement.

Die Kostenerstattung im Gesundheitswesen stellt in Deutschland seit Jahren eine besondere Herausforderung dar – gerade auch im Bereich der Wundversorgung. Im Jahr 2023 lagen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen insgesamt bei 306,4 Milliarden Euro, dabei beliefen sich die reinen Leistungsausgaben auf rund 288,6 Milliarden Euro. Den größten Anteil der Leistungsausgaben stellte der Krankenhaussektor dar. Insgesamt musste die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hierfür etwa 94,0 Milliarden Euro aufbringen[1].

Wichtig ist bei allen Ausgaben im Gesundheitswesen die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes als wesentlicher Maßstab für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Begriff der Wirtschaftlichkeit wird im Sozialgesetzbuch (§ 12 SGB V) so beschrieben: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“

Das bedeutet, dass die Leistungen dem Einzelfall angepasst sein müssen und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen haben. Um die Wirtschaftlichkeit zu erreichen, muss das angestrebte therapeutische oder diagnostische Ziel durch die Leistung effektiv und effizient zu erreichen sein. Diese Kriterien treffen auf das biochirurgische Débridement zu – die Effekte der medizinischen Larven auf chronischen Wunden wurden intensiv analysiert. Die Studienlage zu den Wirkprinzipien der Larventherapie ist auf internationaler Ebene mit einer Vielzahl an Studien umfassend dargelegt worden, ein „Proof of Principle“ ist erbracht. Das evidenzbasierte biochirurgische Débridement ist europaweit etabliert[2].

Das pauschalisierte Abrechnungssystem für stationäre Krankenhausbehandlungen, das DRG-System (Diagnosis-Related-Groups), sieht einen eigenen Operationen- und Prozeduren-Schlüssel (OPS-Code) für den Einsatz von medizinischen Larven vor. Unter der Ziffer 8-192.3 (zzgl. einer sechsten Ziffer zur Lokalisation) werden Maßnahmen zusammengefasst, bei denen die „Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ohne Anästhesie, im Rahmen eines Verbandwechsels, bei Vorliegen einer Wunde“ erfolgt, „großflächig, mit Anwendung biochirurgischer Verfahren“. Mit „großflächig“ werden hier Wunden beschrieben, die von ihrer Größe her vergleichbar mit einer Zwei-Euro-Münze oder größer sind.

BioMonde bietet den Kliniken mit der Larventherapie also ein sowohl ökonomisch als auch medizinisch hocheffizientes Verfahren an. So bindet die Larventherapie im Vergleich wenig ärztliche und pflegerische Arbeitszeit, schont OP-Kapazitäten und ist vergleichsweise kostengünstig, schnell und hochwirksam gegen Wundbeläge, Wundkeime und Biofilme. Mithilfe der Kodierung im DRG-System lassen sich erhebliche Erlöse erzielen. Ein jährlich aktualisierter „DRG-Erlösvergleich für das Débridement mit der Larventherapie“ ist im Downloadbereich der BioMonde Webseite abrufbar.


[1] Daten zum Gesundheitswesen, Verband der Ersatzkassen (vdek), Stand: 13.08.2024

[2] Fleischmann W. et al.: Maggot Therapy. A handbook of maggot-assisted wound healing. Thieme Verlag, 2004 u.v.m.

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